AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OS Torservice – Inhaber: Oliver Schröer 
Gruttensteinstraße 5
83457 Bayerisch Gmain
Deutschland
Stand: 01.01.2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen OS Torservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Lieferung, Montage, Reparatur, Wartung und Instandsetzung von Toranlagen, Torantrieben, Schrankenanlagen und Zubehör.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder Beginn der Ausführung.

Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

die baulichen Voraussetzungen gegeben sind,

ein geeigneter Stromanschluss vorhanden ist,

die Montagefläche frei zugänglich ist.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§5 Ausführungsfristen und höhere Gewalt

Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Liefer- und Montageverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferproblemen von Herstellern oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Frist angemessen.

Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.

Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Abnahme oder wird die Anlage in Betrieb genommen, gilt die Leistung als abgenommen.

§8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.

Keine Gewährleistung besteht bei:

normalem Verschleiß,

unsachgemäßer Nutzung,

fehlender Wartung,

Eingriffen durch Dritte.

Sicherheitsrelevante Bauteile unterliegen den Wartungspflichten gemäß Herstellervorgaben.

§9 Wartung und Prüfpflichten

Kraftbetätigte Toranlagen unterliegen regelmäßigen Prüf- und Wartungspflichten.

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Prüfintervalle verantwortlich, sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.

Ohne regelmäßige Wartung können Gewährleistungsansprüche eingeschränkt sein.

§10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

§11 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird in diesem Fall ausgehändigt.

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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